Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der Reholist GmbH

Stand: April 2026

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für sämtliche Verträge, Leistungen und Angebote zwischen der Reholist GmbH, Neusser Straße 20, 50670 Köln, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 124317, vertreten durch die Geschäftsführerin Lea Weidenhaupt (nachfolgend „Reholist" oder „Studio"), und den Kundinnen und Kunden (nachfolgend einheitlich „Kunde" oder „Mitglied").

(2) Gegenstand der Leistungen sind Trainings-, Bewegungs- und Entspannungsangebote, insbesondere Pilates, Yoga, Barre, Sound Meditation, Körperarbeit, funktionelles Training sowie damit zusammenhängende Workshops, Kurse, Retreats, Personal Training und vergleichbare Angebote. Darüber hinaus wird die Studiofläche auch an externe Privatpersonen oder Unternehmen vermietet.

(3) Diese AGB gelten gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) und Unternehmern (§ 14 BGB), soweit nicht ausdrücklich unterschieden. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Reholist hat ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt.

(4) Die jeweils aktuellen Tarife, Preise, Mindestlaufzeiten und Leistungsumfänge ergeben sich aus der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preis- und Leistungsübersicht von Reholist, die unter www.reholist.com abrufbar ist. Die Preis- und Leistungsübersicht und gegebenenfalls Rabattaktionen beim Buchungszeitpunkt sind Bestandteil des jeweiligen Mitgliedschaftsvertrags.

(5) Die AGB gelten in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses jeweils gültigen Fassung.

§ 2 Vertragsabschluss und Ausschluss des Widerrufsrechts

(1) Die Darstellung der Angebote auf der Website, im Buchungssystem, in Aushängen oder in sozialen Medien stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Einladung zur Abgabe eines Angebots dar.

(2) Durch die Buchung eines Kurses, einer Einzelstunde, eines Workshops, eines Mehrfachtickets oder einer Mitgliedschaft – über das Buchungssystem des Studios im Internet, per E-Mail oder vor Ort – gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages ab. Der Vertrag kommt mit der Bestätigung der Buchung durch Reholist (z. B. elektronische Bestätigung, Zurverfügungstellung der Leistung oder Einlass ins Studio) zustande.

(3) Kein Widerrufsrecht für Freizeitdienstleistungen: Mitgliedschaften sowie Buchungen von Kursen, Workshops, Personal-Training-Einheiten und sonstigen termingebundenen Angeboten sind Verträge über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen im Sinne von § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB. Für solche Verträge besteht gesetzlich kein Widerrufsrecht, da die Leistung an einen konkreten Termin gebunden ist und das Studio die entsprechende Kapazität freihalten muss. Auf diesen Umstand wird der Kunde im Buchungsprozess gesondert hingewiesen. Es gelten stattdessen die Stornierungsregelungen in § 7.

(4) Vertragspartner können nur voll geschäftsfähige natürliche Personen und Unternehmen sein. Für Minderjährige gilt § 13.

§ 3 Leistungsarten und Leistungsumfang

(1) Reholist bietet insbesondere folgende Leistungsarten an:

a) Einzelstunden (Drop-in) – einmalige Teilnahme an einem konkreten Termin;

b) Mehrfachkarten – eine festgelegte Anzahl an Teilnahmeeinheiten innerhalb eines bestimmten Gültigkeitszeitraums;

c) Mitgliedschaften – monatlich kündbare Mitgliedschaften oder Mitgliedschaften mit fester Mindestlaufzeit;

d) Workshops, Retreats und Sonderveranstaltungen – einmalige oder mehrtägige Veranstaltungen;

e) Personal Training – individuell gebuchte Einzelstunden.

f) Gruppenbuchungen & Raumvermietung

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der Preis- und Leistungsübersicht und der jeweiligen Leistungsbeschreibung im Buchungssystem.

(2) Reholist ist berechtigt, Kursinhalte, Kursformate, Zeiten, Kursleiter und Räumlichkeiten in zumutbarem Umfang zu ändern, soweit dies aus organisatorischen, betrieblichen oder sonstigen berechtigten Gründen erforderlich ist. Eine wesentliche Änderung des Gesamtcharakters einer laufenden Mitgliedschaft begründet ein Sonderkündigungsrecht des Mitglieds.

(3) Fällt ein gebuchter Kurs kurzfristig aus (z. B. wegen Krankheit des Kursleiters, höherer Gewalt oder zu geringer Teilnehmerzahl), informiert Reholist das Mitglied nach Möglichkeit rechtzeitig. Falls die Buchung über einen Aggregator durchgeführt wurde, wird der Aggregator informiert und ist dann dafür zuständig, die Information an den Kunden weiterzuleiten.

(4) Der Kunde hat keinen Anspruch auf einen bestimmten Kursleiter, Kursraum oder eine bestimmte Gerätebelegung.

§ 4 Preise und Preisanpassung

(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung ausgewiesenen Preise gemäß Preis- und Leistungsübersicht. Alle Preise verstehen sich in Euro einschließlich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Preisanpassung laufender Mitgliedschaftsverträge: Reholist ist berechtigt, den Mitgliedsbeitrag einer laufenden Mitgliedschaft anzupassen, wenn

a) sich die gesetzliche Umsatzsteuer oder sonstige gesetzliche Abgaben ändern oder

b) nachgewiesene erhebliche Kostensteigerungen vorliegen (insbesondere bei Energie, Miete, Personal, Wareneinkauf oder behördlichen Auflagen).

Anpassungen nach lit. b) sind auf höchstens 5 % des jeweils geltenden Mitgliedsbeitrags pro Kalenderjahr begrenzt.

(3) Jede Anpassung wird dem Mitglied mit mindestens sechs (6) Wochen Vorlauf in Textform mitgeteilt. Die Anpassung gilt als genehmigt, wenn das Mitglied nicht innerhalb von vier (4) Wochen nach Zugang der Mitteilung in Textform widerspricht. Auf dieses Widerspruchsrecht und die Rechtsfolge des Schweigens wird in der Mitteilung gesondert und hervorgehoben hingewiesen. Bei fristgerechtem Widerspruch läuft der Vertrag zu den bisherigen Konditionen weiter; Reholist steht in diesem Fall ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.

(4) Preise für neue Verträge und sonstige Leistungen: Für Einzelstunden, Punktekarten, Workshops, Retreats, Personal Training sowie für Mitgliedschaftspreise bei Neuabschlüssen behält sich Reholist vor, die Preise jederzeit anzupassen. Maßgeblich ist ausschließlich der zum Zeitpunkt der jeweiligen Buchung gültige Preis. Bereits vollständig bezahlte Leistungen sind von einer Preisänderung nicht betroffen.

§ 5 Zahlungsbedingungen

(1) Die Zahlung erfolgt im Voraus, sofern nichts anderes vereinbart ist. Akzeptierte Zahlungsarten (z. B. SEPA-Lastschrift, Kartenzahlung, Überweisung, Zahlungsdienstleister) werden im Buchungsprozess angegeben.

(2) Bei Mitgliedschaften wird der Beitrag jeweils zu Beginn des Abrechnungszeitraums fällig und – sofern eine SEPA-Ermächtigung erteilt wurde – automatisch eingezogen. Das Mitglied hat für ausreichende Kontodeckung zu sorgen.

(3) Kommt das Mitglied mit einer Zahlung in Verzug, ist Reholist berechtigt:

a) den Zugang zur Kursbuchung vorübergehend zu sperren, bis die Zahlung vollständig eingegangen ist;

b) Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie eine angemessene Mahnpauschale zu verlangen;

c) bei einem Zahlungsverzug von mehr als zwei Monatsbeiträgen den Vertrag außerordentlich zu kündigen.

(4) Bei Rückbuchungen oder fehlgeschlagenen Abbuchungen, die das Mitglied zu vertreten hat, ist Reholist berechtigt, die vom Zahlungsdienstleister in Rechnung gestellten Gebühren zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 7,50 € pro Rücklastschrift an das Mitglied weiterzuberechnen. Dem Mitglied bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist.

§ 6 Laufzeit und Kündigung von Mitgliedschaften

(1) Monatlich kündbare Mitgliedschaften -> Mitgliedschaften mit fester Laufzeit

a) Laufzeit: je nach Ticket/Membership. Jahresmitgliedschaften (XS, S, M, L) haben eine Mindestlaufzeit/feste Laufzeit von 6 Monaten (dafür wird Rabatt gewährt). Wochentickets haben eine Laufzeit von 7 Tagen ab der ersten Buchung. 10er-Karten haben eine Gültigkeit von 12 Monaten. Alle weiteren Tickets haben eine Gültigkeit von 6 Monaten.

b) Kündigung: monatlich möglich, mit einer Frist von sieben (7) Tagen zum Monatsende.

c) Die Kündigung erfolgt in Textform (z. B. per E-Mail an info@reholist.com) oder, soweit technisch angeboten, direkt über das Buchungssystem.

(2) Halbjahresmitgliedschaften

a) Mindestlaufzeit: 6 Monate.

b) Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag nicht und wird automatisch gekündigt.

(3) Außerordentliche Kündigung: Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für das Mitglied insbesondere vor bei:

a) dauerhafter Trainingsunfähigkeit, nachgewiesen durch ärztliches Attest;

b) Umzug des Mitglieds mit einer Entfernung von mehr als 30 km zum Studiostandort, nachgewiesen durch behördliche Ummeldebescheinigung;

c) dauerhafter Betriebsschließung des Studios.

Für Reholist liegt ein wichtiger Grund insbesondere vor bei Zahlungsverzug gemäß § 5 Abs. 3 lit. c), bei schwerwiegendem Verstoß gegen die Studioordnung oder bei wiederholter Störung des Kursbetriebs.

§ 7 Stornierung und Verfall von Guthaben

(1) Limitierte Mitgliedschaften (z. B. 4 oder 8 Klassen/Monat) und Punktekarten

a) Stornierung oder Umbuchung bis zwölf Stunden vor Kursbeginn → Kursguthaben wird wieder gutgeschrieben.

b) Stornierung innerhalb von 1 Stunde vor Kursbeginn → Kursguthaben verfällt ersatzlos.

c) Nichterscheinen („No-Show") → Kursguthaben verfällt ersatzlos.

(3) Gültigkeit von Punktekarten: Nicht genutzte Einheiten einer Punktekarte verfallen nach Ablauf der in der Preis- und Leistungsübersicht angegebenen Gültigkeitsdauer ersatzlos. Eine Rückerstattung nicht genutzter Einheiten erfolgt nicht, soweit gesetzlich zulässig.

(4) Workshops, Retreats und Sonderveranstaltungen: Für diese gelten die im jeweiligen Angebot ausgewiesenen abweichenden Stornierungsbedingungen.

(5) Bei technischen Ausfällen des Buchungssystems kann die Stornierung ausnahmsweise per E-Mail an info@reholist.com erklärt werden. Maßgeblich ist der Eingangszeitpunkt der E-Mail.

§ 8 Sperrung, Aussetzung und Stilllegung der Mitgliedschaft

(1) Reholist ist berechtigt, bei Zahlungsverzug, wiederholtem Fehlverhalten oder Verstößen gegen die Studioordnung (§ 14) den Zugang vorübergehend zu sperren.

(2) Temporäre Stilllegung (Pause): Eine temporäre Stilllegung der Mitgliedschaft bei Krankheit, längerer Abwesenheit oder sonstigen wichtigen Gründen ist nach Vorlage eines geeigneten Nachweises (z. B. ärztliches Attest) und mit vorheriger Zustimmung von Reholist möglich. Die Vertragslaufzeit verlängert sich entsprechend der Stilllegungsdauer. Die Stilllegung ist auf insgesamt drei (3) Monate pro Vertragsjahr begrenzt.

(3) Schwangerschaft: Bei Schwangerschaft kann die Stilllegung für die gesamte Dauer der Schwangerschaft sowie für bis zu drei (3) Monate nach der Geburt gewährt werden. Satz 1 von Absatz 2 (Nachweis, Zustimmung) gilt entsprechend.

§ 9 Drittplattformen und Aggregatoren (Urban Sports Club, Wellpass, ClassPass u. a.)

(1) Reholist kooperiert mit Drittplattformen und Aggregatoren, insbesondere mit Urban Sports Club (USC), Wellpass (ehemals Qualitrain) und ClassPass sowie mit vergleichbaren Plattformen (nachfolgend zusammen „Drittplattformen"). Mitglieder dieser Drittplattformen können im Rahmen der jeweils mit der Drittplattform vereinbarten Bedingungen an Angeboten von Reholist teilnehmen.

(2) Vertragspartner: Nutzer, die ausschließlich über eine Drittplattform buchen, schließen keinen eigenständigen Mitgliedsvertrag mit Reholist ab. Vertragspartner des Nutzers ist ausschließlich die jeweilige Drittplattform. Reholist handelt insoweit lediglich als Leistungserbringer gegenüber der Drittplattform. Für das Rechtsverhältnis zwischen Nutzer und Drittplattform – insbesondere betreffend Mitgliedsbeiträge, Kontingente, Check-in-Regeln, Check-in-Limits, Guthaben, Gutscheine und sonstige Nutzungsbedingungen – sind ausschließlich die Nutzungsbedingungen und AGB der jeweiligen Drittplattform maßgeblich.

(3) Keine Haftung für Leistungen und Zusagen der Drittplattformen: Reholist übernimmt ausdrücklich keine Haftung für

a) Fehlfunktionen, Ausfälle, Datenverluste oder technische Einschränkungen der Drittplattform oder ihrer Apps;

b) die Richtigkeit, Verfügbarkeit oder Aktualität der dort angezeigten Kurspläne, Beschreibungen, Preise, Kontingente oder Verfügbarkeiten;

c) Zusagen, Werbeaussagen oder Erwartungen, die von der Drittplattform gegenüber ihren Nutzern gemacht oder geweckt werden und die nicht Gegenstand der Vereinbarung zwischen Reholist und der Drittplattform sind;

d) Änderungen des Leistungsumfangs oder der Konditionen der Drittplattform, einschließlich Check-in-Limits, Sonderaufschlägen oder Kategoriewechseln;

e) die Nicht-Anrechnung, Stornierung oder Rückabwicklung einzelner Buchungen durch die Drittplattform.

(4) Stornierung und Hausordnung: Die Stornierungsfristen gemäß § 7 sowie die Studio- und Hausordnung gemäß § 14 gelten auch für Buchungen über Drittplattformen, soweit die Drittplattform keine zwingend vorrangigen abweichenden Regelungen trifft. Insbesondere ist Reholist berechtigt, bei wiederholten No-Shows, Verstößen gegen die Studioordnung oder missbräuchlicher Nutzung den Zugang zu verweigern und das Hausrecht auszuüben; dies gilt unabhängig vom Status der Mitgliedschaft bei der Drittplattform.

(5) Die Kooperation mit Drittplattformen kann aus wichtigem Grund auch kurzfristig beendet werden. Ein Anspruch auf Fortbestand der Kooperation oder auf einen bestimmten Aggregator besteht nicht. Direkt bei Reholist abgeschlossene Mitgliedschaften bleiben von der Beendigung einer Drittplattform-Kooperation unberührt.

(6) Reholist behält sich vor, Nutzer von Drittplattformen bei Überbelegung einzelner Kurse zugunsten der direkten Mitglieder von Reholist nachrangig zu berücksichtigen, soweit dies mit den vertraglichen Vereinbarungen mit der Drittplattform vereinbar ist.

§ 10 Übertragbarkeit

(1) Mitgliedschaften, Punktekarten und einzelne Kursbuchungen sind persönlich und nicht auf Dritte übertragbar.

(2) Die Verwaltung der Mitgliedschaft erfolgt ausschließlich über das persönliche Benutzerkonto des Mitglieds im Buchungssystem.

§ 11 Gesundheitliche Eignung und Eigenverantwortung

(1) Die Teilnahme an den Angeboten von Reholist erfolgt freiwillig und auf eigene Verantwortung. Das Mitglied versichert mit der Buchung, körperlich und gesundheitlich zur Kursteilnahme geeignet zu sein.

(2) Bei gesundheitlichen Einschränkungen (insbesondere Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Bluthochdruck, Bandscheiben- oder Gelenkproblemen, Schwangerschaft, Zustand nach Operationen, akuten Erkrankungen oder Verletzungen) wird ausdrücklich empfohlen, vor Aufnahme der Kurse ärztlichen Rat einzuholen. Solche Einschränkungen sind dem Kursleiter vor Kursbeginn unaufgefordert mitzuteilen.

(3) Die Kurse ersetzen keine ärztliche oder therapeutische Behandlung.

(4) Das Mitglied verpflichtet sich, Übungen nur im Rahmen seiner individuellen Leistungsfähigkeit auszuführen, bei Unwohlsein jederzeit abzubrechen und den Anweisungen der Kursleiter Folge zu leisten.

§ 12 Haftung

(1) Reholist haftet unbeschränkt

a) bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,

b) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von Reholist, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen,

c) nach dem Produkthaftungsgesetz sowie

d) im Umfang einer von Reholist übernommenen Garantie.

(2) Für Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sogenannter Kardinalpflichten) beruhen, haftet Reholist der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung das Mitglied regelmäßig vertraut und vertrauen darf, insbesondere die fachgerechte Kursleitung durch qualifiziertes Personal und die Bereitstellung sicherer Kursräume und Geräte.

(3) Eine weitergehende Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.

(4) Für Schäden durch selbstverschuldete Unfälle, durch Missachtung der Anweisungen der Kursleiter oder durch Ausführung von Übungen außerhalb der individuellen Leistungsfähigkeit haftet Reholist nicht, soweit sie kein eigenes Verschulden trifft.

(5) Reholist übernimmt keine Haftung für in das Studio mitgebrachte persönliche Gegenstände, insbesondere für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung, es sei denn, der Schaden beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Reholist oder ihren Erfüllungsgehilfen. Wertgegenstände sollen nach Möglichkeit nicht ins Studio mitgebracht werden.

(6) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter, freien Mitarbeiter und sonstigen Erfüllungsgehilfen von Reholist.

§ 13 Minderjährige

(1) Die Teilnahme an den Angeboten von Reholist setzt ein Mindestalter von 16 Jahren voraus.

(2) Für Personen zwischen 16 und 17 Jahren ist die schriftliche Einwilligung eines Erziehungsberechtigten erforderlich; diese wird im Buchungsprozess bzw. bei der Anmeldung vor Ort eingeholt.

(3) Für besonders intensive Formate (z. B. Hochintensitätstraining) kann ein höheres Mindestalter festgelegt werden; dies wird in der jeweiligen Kursbeschreibung ausgewiesen.

§ 14 Studio- und Hausordnung

(1) Das Mitglied verpflichtet sich, die nachfolgenden Verhaltensregeln sowie die im Studio ausgehängte Studioordnung einzuhalten:

a) mindestens 5 bis 10 Minuten vor Kursbeginn zu erscheinen, um den Start nicht zu stören;

b) Mobiltelefone während des Kurses auszuschalten oder in den Flugmodus zu versetzen;

c) sich respektvoll gegenüber Teilnehmerinnen und Teilnehmern, Trainerinnen und Trainern sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu verhalten;

Respektvoller Umgang mit Equipment

d) auf persönliche Hygiene zu achten und nach dem Kurs verwendete Matten und Geräte mit den bereitgestellten Reinigungsmitteln zu reinigen;

e) bei verspätetem Erscheinen oder vorzeitigem Verlassen des Kurses den Kursablauf nicht zu stören;

f) Trainerinnen und Trainer vor Kursbeginn über gesundheitliche Einschränkungen oder Verletzungen zu informieren;

g) das Studio und die bereitgestellte Einrichtung pfleglich zu behandeln.

(2) Das Betreten des Studios unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder sonstigen berauschenden Mitteln ist untersagt.

§ 15 Hausrecht

(1) Reholist übt im Studio das Hausrecht aus.

(2) Bei Verstößen gegen die Studioordnung, bei belästigendem, diskriminierendem oder aggressivem Verhalten, bei Nichtbeachtung der Anweisungen des Personals oder bei wiederholten Störungen des Kursbetriebs kann Reholist Teilnehmer des Studios verweisen, von der weiteren Teilnahme ausschließen und – bei schwerwiegenden Verstößen – die Mitgliedschaft außerordentlich kündigen.

§ 16 Videoüberwachung im Eingangsbereich

(1) Zum Schutz von Personen und Eigentum, zur Aufklärung von Straftaten sowie zur Wahrnehmung des Hausrechts betreibt Reholist im Eingangsbereich des Studios eine Videoüberwachung. Auf die Videoüberwachung wird durch gut sichtbare Hinweisschilder gemäß Art. 13 DSGVO am Eingang hingewiesen.

(2) Rechtsgrundlage der Videoüberwachung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse). Das berechtigte Interesse besteht in der Sicherheit der Kunden, Mitarbeiter und Besucher sowie dem Schutz des Eigentums der Reholist GmbH.

(3) Die Videoüberwachung erfasst ausschließlich den Eingangs- und Empfangsbereich. Trainings-, Umkleide- und Sanitärbereiche werden ausdrücklich nicht überwacht.

(4) Die Aufzeichnungen werden verschlüsselt gespeichert und spätestens nach 72 Stunden automatisch gelöscht, sofern sie nicht zur Verfolgung eines konkreten Vorfalls benötigt werden. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies gesetzlich zulässig oder erforderlich ist, insbesondere zur Verfolgung von Straftaten an Strafverfolgungsbehörden.

(5) Die Rechte der betroffenen Personen (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch, Datenübertragbarkeit sowie Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde) ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von Reholist.

(6) Mit dem Betreten des Studios nimmt der Kunde zur Kenntnis, dass der Eingangsbereich videoüberwacht ist.

§ 17 Foto- und Videoaufnahmen im Studio

(1) Reholist fertigt gelegentlich – insbesondere im Rahmen von Workshops, Events oder Marketingaktionen – Foto- und Videoaufnahmen im Studio an, die zu Marketing- und Dokumentationszwecken verwendet werden können (z. B. auf der Website, in sozialen Medien, in Printmaterialien).

(2) Die Verwendung personenbezogener Aufnahmen erfolgt ausschließlich auf Grundlage einer gesondert eingeholten, jederzeit widerruflichen Einwilligung der betroffenen Person gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO in Verbindung mit § 22 KUG.

(3) Mitglieder, die nicht auf Aufnahmen zu sehen sein möchten, teilen dies dem Kursleiter oder dem Empfang vor Beginn der Aufnahmen mit. Ein bereits erteilter Widerruf ist jederzeit mit Wirkung für die Zukunft möglich.

§ 18 Datenschutz

(1) Reholist verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetzes (TTDSG).

(2) Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten, zu den Rechten der betroffenen Personen sowie zu den Kontaktdaten der Verantwortlichen ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung von Reholist, die im Studio und auf der Website abrufbar ist.

§ 19 Änderungen dieser AGB

(1) Reholist ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft anzupassen, soweit dies zur Anpassung an geänderte gesetzliche Rahmenbedingungen, zur Umsetzung höchstrichterlicher Rechtsprechung oder zur Behebung von Äquivalenzstörungen erforderlich ist und das Mitglied hierdurch nicht unangemessen benachteiligt wird.

(2) Änderungen werden dem Mitglied mit mindestens sechs (6) Wochen Vorlauf in Textform (z. B. per E-Mail an die im Buchungssystem hinterlegte Adresse) mitgeteilt. Das Mitglied ist verpflichtet, seine E-Mail-Adresse aktuell zu halten.

(3) Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn das Mitglied ihnen nicht innerhalb von vier (4) Wochen nach Zugang der Mitteilung in Textform widerspricht. Auf dieses Widerspruchsrecht und die Rechtsfolge des Schweigens wird in der Mitteilung gesondert und hervorgehoben hingewiesen.

(4) Widerspricht das Mitglied fristgerecht, läuft der Vertrag zu den bisherigen Konditionen weiter; Reholist steht in diesem Fall ein außerordentliches Kündigungsrecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu.

§ 20 Online-Streitbeilegung

(1) Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die unter https://ec.europa.eu/consumers/odr erreichbar ist.

(2) Reholist ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

§ 21 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.

(2) Erfüllungsort und – soweit gesetzlich zulässig – ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist Köln, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Für Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand.

(3) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Klausel.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt diejenige wirksame und durchführbare Regelung, deren wirtschaftlicher Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Reholist GmbH · Neusser Straße 20 · 50670 Köln · Amtsgericht Köln HRB 124317 · Geschäftsführerin: Lea Weidenhaupt